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   BGH, 22.02.1961 - IV ZR 155/60   

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BGH, 22.02.1961 - IV ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,4012)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1961 - IV ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,4012)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1961 - IV ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,4012)
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  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 22.02.1961 - IV ZR 155/60
    Was das Berufungsgericht zur Begründung dieses Vorwurfes in dem angefochtenen Urteil festgestellt hat, läßt erkennen, daß es den Begriff der groben Fahrlässigkeit richtig angewandt hat (BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].

    Bei der Entscheidung über den Grad der Fahrlässigkeit durfte der Tatrichter zu Ungunsten des Beklagten berücksichtigen, daß dieser nicht nur vom Vormundschaftsrichter ausreichend belehrt worden war, sondern auch nach Lebenserfahrung und Bildung über Fähigkeiten verfügte, die es ihm erlaubten, wirtschaftliche Wagnisse der erörterten Art zu beurteilen (BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].

  • BGH, 30.03.1960 - IV ZR 249/59

    Herausgabe des eingebrachten Gutes

    Auszug aus BGH, 22.02.1961 - IV ZR 155/60
    Wie der Senat in seiner BGHZ 32, 124 [BGH 30.03.1960 - IV ZR 249/59] abgedruckten Entscheidung näher auseinandergesetzt hat, ist es für die Anwendung dieser Vorschrift ohne rechtliche Bedeutung, wie der Anspruchsberechtigte gestellt wäre, wenn der Herausgabepflichtige das Geld mündelsicher angelegt hätte.
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